Kläger: Johann Luchte(n)macher, Hans Warneke und Joachim vom Kampe, Bürger zu Hamburg, zum Teil wohnhaft in Eimsbüttel, als Erben der Anna Luchtenmacher, geb. Salsborg, Witwe des Johann Luchtenmacher (der Ältere) in Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Heinrich Kale, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1562) citationis ad reassumendum, nunc (1565) mandati executorialis (im Prozessverlauf außergerichtlicher Vergleich zwischen den Parteien); Gültigkeit von Bestimmungen des Rezesses von 1529 und einer Kaiserlichen "Constitution" (Verordnung) von 1521 oder des alten sächsischen Rechtsgrundsatzes "nächst Blut, nächst Erbe" in einem Streit um die Erbberechtigung der Kinder nach dem Tod ihrer Eltern bei den Auseinandersetzungen um die Erbschaft des Joachim Salsborg

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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