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Ritter Friedrich von Hutten bekundet, dass er von Heinrich [von
Hohenberg], Abt von Fulda, und dem Konvent Fulda eine im Folgenden
inserierte Urku...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... in dem iar und uf den tag als vorgescrewen [?] stet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Friedrich von Hutten bekundet, dass er von Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, und dem Konvent Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1347 September 29: Abt Heinrich bekundet, dass er das Amt und die Burg (hus) Saaleck, die er vorher Eberhard vom Stein verpfändet hatte, für 1500 Pfund alte Heller, die ihm Friedrich und seine Frau Hedwig geliehen haben, eingelöst hat. Darüber hinaus übergibt Heinrich mit Zustimmung des Dekans Bern und des Konvents das Amt und die Burg Saaleck mit allen Gerichten und Rechten Friedrich, Hedwig und ihren Erben. Diese erhalten auch jährlich am Martinstag [November 11] 133 Pfund alte Heller aus der Steuer (bete) in Hammelburg. Beide Leistungen erfolgen so lange, bis Heinrich die 1500 Pfund alte Heller zurückgezahlt hat. Sollte Heinrich bei der Zahlung keine Heller haben, kann er Gulden und Tournosen verwenden. Dann soll für einen Gulden 15 Schilling und für ein Schilling Tournose 17 Schilling alte Heller gezahlt werden, mit dem Gewicht, das jetzt für Gulden gilt. Eine Einlösung des Amts und der Burg Saaleck muss zwei Monate vorher angekündigt werden. Die 1500 Pfund alte Heller können in Schwarzenfels, Gelnhausen, Steinau oder Salmünster zurückgezahlt werden. Die Leistungen werden im Fall einer Rückabwicklung anteilig auf das begonnene Jahr umgelegt und gezahlt. Auch Friedrich und seine Erben können die 1500 Pfund alte Heller zurückfordern, wenn sie dies vier Monate vorher ankündigen. Siegelankündigung von Abt Heinrich und Dekan Bern mit dem Konvent von Fulda. (... der gegeben ist do man zalte nach Crists geburte druzehenhundert iare in dem siben und fierzigesten iare an sante Michels tag). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Friedrich von Hutten]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.