Herzog Philipp Wilhelm von Jülich-Berg verleiht dem Jesuiten-Collegium zu Düsseldorf zu dessen Dotation das Patronat der St. Georgs-Kapelle auf dem abgebrochenen Schloss Blankenberg dergestallt, dass nach dem Ableben oder nach freiwilliger Resignation des zeitigen Inhabers der Vikarie, Johann Thodor Berrenklaw, dieselbe mit allen Einkünften und Gerechtsamen dem Collegium inkorporiert sein und bleiben soll. Düsseldorf, 5. Januar 1655. Mit Unterschrift des Herzogs.