Robert von der Hove, ältester Sohn des + Johann, macht für sich und seine Erben bekannt, daß ihn Abt Hermann samt seinem Bruder und seinen Schwestern zu Dienstmannsrecht mit der Behausung und dem Land Hegge vor Werden im Kirchspiel Neukirchen belehnt hat in der Art, wie schon sein Vater damit belehnt war, der es als Erbe von Rosier Duker (Duicker) von + Johann Schele zu Scheppen ausgelöst hat, weiter mit zwei Höfen und Gütern zu Hernscheid samt Zubehör sowie dem Werth und seinem Zubehör unterhalb von Hernscheid. Bei Neubelehnung ist ein Heergewäte fällig. Robert ist ferner zu Dienstmannsrecht mit den Gütern Rombeck, auf dem Steinfort, auf dem Insberg im Kirchspiel Kettwig, den Gütern auf dem Berge, Hunenburg, Steinweg, dem Gildhaus und einem Kamp gegenüber dem Pastorstor von Kettwig und weiteren Kotten und Gerechtigkeiten zu Kettwig, die früher die Brüder Johann und Jörg Koerman innehatten, belehnt worden. Robert hat gehuldigt. Anwesend waren der Bürgermeister von Werden Caspar Bongarts gen. Köll, Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Klosters Werden, und der Gerichtsschreiber von Werden Johann Fuirpeil. - Es siegelt Wilhelm Schlechtendahl. - Geben ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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