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Schultheiß, Schöffen, Vorsteher und Gemeinsleute der Herrschaft Dreiborn reversieren, daß dadurch, daß Werner Friedrich Freiherr von Harff zu Dreiborn, Domküster zu Trier, bei Regierungsantritt den Untertanen wegen Teuerung die schuldigen Dienste und Fronen erlassen und Boten und Fuhrleute selbst bezahlt hat, den Rechten der Herren von Dreiborn nicht präjudiziert werden soll. Ausf. Papier, Schöffensiegel unter Papierdecke. Unterschriften.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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