Johann [III.], Herr von Cottbus, belehnt auf Bitten Johann Wydaus dessen Ehefrau, Barbara, mit allen seinen in der Herrschaft Cottbus gelegenen Lehnsgütern als Leibgedinge und bestellt Kunz von Helwigsdorf zum Einweiser und Johann Notenhof zum Rechtsvormund. "gegebin noch Crysty geburd virczenhundirt jar donoch in dem achczenden jore an der hylegen Cruez Tage als is irhobin ward."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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