Paul von Windstein und seine Ehefrau Ennel von Wasselnheim verkaufen dem Edelknecht Wirich von Hohenburg und seinen Erben ihren Teil am Dorf zu Langensulzbach mit summarisch aufgelistetem Zugehör für 250 rheinische Gulden an Gold und Silber, die sie bar empfangen haben. Für denselben Betrag können die Eheleute oder ihre Erben dasselbe wieder zurückkaufen, wenn sie dies bis acht Tage vor St. Georg [= 23.4.] tun und sechs Wochen vorher ankündigen. Sollte das Dorf, wodurch und wie auch immer, zu Schaden gekommen sein, enstünde den Eheleuten kein Anspruch gegenüber Wirich. Sollten Wirich oder seine Erben das Dorf verkaufen wollen, haben die Eheleute und ihre Erben ein vierteljährliches Vorkaufsrecht. Bischofselekt Wilhelm von Straßburg gibt seine erbetene Einwilligung. Siegelbittzeugen: Dietrich von Wasselnheim, Ennels Vater; Peter von Windstein, Pauls Bruder; Byge von Windstein, Pauls Schwester und Witwe von Uttenheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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