Schenk Erasmus, Herr zu Erbach und Bickenbach, bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm bewilligt hat, eine jährliche Gült über 30 Gulden auf dem Zehnten zu Umstadt, den er als pfalzgräfliches Lehen trägt, dem Karl Schelm von Bergen um 600 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Schenk Erasmus verpflichtet sich, die Verschreibung binnen 10 Jahren wieder zu lösen.