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Albrecht von Talheim, Ritter und Be[i]sitzer des Landgerichts zu Wimpfen, teilt dem Conrat von Neuenstein mit, dass er Wolfram von Michelfeld von Gerichts wegen in den (pfandweisen) Besitz von einigen mit den Namen der bäuerlichen Besitzer bezeichneten Höfe, Güter und Gehölze in genanntem Michelfeld eingesetzt hat (angeleit hon), die dem Wernher Schmaltreu von Schwäbisch Hall gehören.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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