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Berthold Sutter, derzeit Pfarrer zu Sulmingen, und Hans von Sulmingen, beide auf Veranlassung des Junkers Burkhard Hans von Ellerbach zu Laupheim (Laphain), verkaufen als eingesetzte Pfleger der von den verstorbenen Eheleuten Peter Müller und Elsen Sutter zu Rißtissen hinterlassenen und noch minderjährigen Kinder Hans, Veit und Benedikt Müller eine Mühle, ein Erblehen ihrer Pflegekinder zu Rißtissen, mit Haus, Hof, Mühle, Mühlwerk, Garten, Äckern, Wiesen und einem Holz, genannt der Wolfstrigel, im Hoflin (?), der zwischen den Mähdern der Herrschaft Rißtissen liegt und oben an den Kunen Bühl stößt, an Lienhart Bottenhofer zu Rißtissen und seinen Erben für 160 fl und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die Mühle rührt von dem Junker Wilhelm von Stotzingen zu Rißtissen und seinen Erben zu Lehen und zinst ihm jährlich am 25. Juli (uf Sant Jacob des hailigen merern zwelfpotten tag) 12 lb h und am 2. Februar (uf unser lieben frowen tag liechtmeß) 12 lb h 6 ß 4 h, außerdem 1 Viertel Öl und 96 Eier, 10 Mittelen Roggen und 10 Mittelen Hafer. Jeder Müller auf dieser Mühle muss ihnen gehorsam, dienstbar, gerichtbar und botmäßig sein und muss 2 lb Weglosin bezahlen, wenn er tot oder lebendig abgeht. Jeder, der diese Mühle durch einen Kauf, über ein Erbe oder auf andere Art und Weise erhält, muss sie immer von Wilhelm von Stotzingen und seinen Erben empfangen und dafür 2 lb Handlohn entrichten. Außerdem sollen Herr Christian, Prediger zu Ulm, und seine Nachkommen aus der Mühle 1 lb h Zins und Heinz Schelklein von Rißtissen aus der Wiese 1 lb h jährlich erhalten. Die Aussteller erklären abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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