Vertrag vom 24. Mai 1835 mit den Besitzern der Wassermühle in Saarmund und der Windmühle in Fresdorf, den Tuchfabrikanten Gebrüder Busse und dem Mühlenmeister Lucke, über die Kompensation der ihren Mühlen zustehenden Baufuhrdienste mit einem Teil des Mühlenkanons

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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