Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Graf Bernhard zu Eberstein bis auf Widerruf zu seinem Rat und Diener. Dieser soll dem Pfalzgrafen in allen Geschäften, wann und wohin es ihm befohlen ist, nach bestem Vermögen dienen und diesem gehorsam, treu und huld sein, den Pfalzgrafen vor Schaden warnen und alles tun, was einem treuen Rat und Diener gebührt. Für seinen Dienst erhält er jährlich auf St. Johanns Baptist [= 24.6.] durch den Kammermeister gegen Quittung 100 Rheinische Gulden als Sold sowie ein Hofkleid des Hofgesindes. Im Dienst erhält er vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere Seinesgleichen. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Dies alles, sowie über Rat und Geheimnisse zu schweigen, hat Graf Bernhardt geschworen.