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Rezess, laut dessen zwischen dem Erzbischof Johann Philipp zu Mainz als Bischof von Würzburg und dem Grafen Johann Adolph zu Schwarzenberg unter Vorbehalt der kaiserlichen Ratifikation die Vereinbarung getroffen wurden, dass genannter Graf und dessen Nachfolgerschaft die Centgerichtsbarkeit und den Blutbann auf der Nordheimer, Seehäuser, Kottenheimer, Krassolzheimer und Wüstphüler Markung fernerhin vom jeweiligen Bischof zu Würzburg als Mannlehen empfangen und von Letzterem damit unweigerlich belehnt werden soll.

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Staatsarchiv Nürnberg
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