Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 13. April 1680, wonach der Appellant seinen Anspruch auf einen jährlichen Erbzins aus dem Coppen- oder Boetzelaershof im Dorf Appeldorn (Kr. Kleve) für die Propstei Wissel nicht beweisen könne, der Appellat daher von der Zahlung des Erbzinses freizusprechen sei und der Appellant den in den vergangenen 30 Jahren empfangenen Erbzins dem Appellaten erstatten solle. Einrede des Appellaten gegen das RKG wegen Unterschreitung der appellierfähigen Summe. Als Bischofvon Paderborn verzichtet der Appellant auf die Propstei Wissel zugunsten des Ernst Friedrich von der Brüggeney gen. Hasenkamp.
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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 13. April 1680, wonach der Appellant seinen Anspruch auf einen jährlichen Erbzins aus dem Coppen- oder Boetzelaershof im Dorf Appeldorn (Kr. Kleve) für die Propstei Wissel nicht beweisen könne, der Appellat daher von der Zahlung des Erbzinses freizusprechen sei und der Appellant den in den vergangenen 30 Jahren empfangenen Erbzins dem Appellaten erstatten solle. Einrede des Appellaten gegen das RKG wegen Unterschreitung der appellierfähigen Summe. Als Bischofvon Paderborn verzichtet der Appellant auf die Propstei Wissel zugunsten des Ernst Friedrich von der Brüggeney gen. Hasenkamp.
AA 0627, 3787 - M 929/2467
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1680 - 1683 (1680 - 1684)
Enthaeltvermerke: Kläger: Hermann Werner von Metternich, Domdekan zu Paderborn und Propst von Wissel (Kr. Kleve), später Bischof von Paderborn, seit 1684 Ernst Friedrich von Brüggeney gen. Hasenkamp, (Bekl.: Wolfgang von Metternich, Propst von Wissel) Beklagter: Albrecht von Wylich zum Boetzelaer, Gatte der Anna Katharina von dem Boetzelaer, (Kl.) Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann Konrad Albrecht 1680 - Subst.: Lic. Johannes Eichrodt - Subst.: Lic. Steinhausen 1684 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Ulrich Zeller 1680 - Subst.: Dr. Johann Paul Fuchs - Subst.: Dr. Wilhelm Heinrich Erhardt [1673] 1680 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Klev.-märk. Hofgericht (Räte) zu Kleve (1680) - 2. RKG 1680 - 1683 (1680 - 1684) Beweismittel: Informationen zur Besitzgeschichte des streitigen Behandigungsguts seit dem 15. Jh. (in Q 5b). Beschreibung: 1 cm, 48 Bl., lose; Q 1 - 8, 10 - 15, 10 Beilagen prod. 25. Febr. 1681 - 18. Juni 1684. Lit.: W. Classen, Das Erzbistum Köln. Archidiakonat von Xanten, Teil I, Berlin 1938 (=Germania Sacra, 3. Abt.: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln, Bd. 1) S. 335.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:18 MESZ