Hans Ulrich Liebold aus Naila bei Hof an der Saale, zu Urach gef., weil er in den herzoglichen Wildbännen verbotenes Waidwerk getrieben und Wild geschossen, auch seine Ehefrau verleugnet und sich an ein "Kebsweib" (eine Dirne) gehängt hatte, peinlich beklagt und mit Recht dazu verurteilt, über den Rhein oder den Lech zu gehen und bei Todesstrafe nicht mehr ins Fürstentum Württemberg und in die württembergische Forstobrigkeit zurückzukommen, gelobt unter Eid, diesen Urteilsartikel zu befolgen, und schwört U.