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Klage des Johan Neuhaus und des Hieronimus Hogeherte ./. Henrich Büninckman wegen eines angelegten Schweinestalles
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Enthält: Klage des Notars Johan Neuhaus und des Hieronimus Hogeherte (vertreten durch Wennemar Vianden) gegen M. Henrich Büninckman an der Rothenburg nach Aegidiikirchhof (vertreten durch Johan Franck), 1610, wegen eines vom Beklagten angelegten Schweinestalles. Rechtsvorgänger des Beklagten waren Johan Brockman und Herman Santes. In seinem Hause hat Johan Mey gewohnt, danach Gertrud zur Bracht, deren Tochter 1598 den Johan Broielman heiratete, dessen 1. Frau Gertrud Dickhaus war. Am 28. April 1610 findet ein Scheffentag statt durch den Syndikus Lic. Henrich Wittfelt und die Scheffen Goddert Bolandt, Bernhard Scholbrock und Thomas Egbers. Als Zeugen werden vernommen: 1) Johan Mey, 80 Jahre alt, hat von 1584 an zehn Jahre im Hause des Beklagten gewohnt; 2) Engele Katmans, 28 Jahre alt; 3) Katrina Mey, Tochter des Johan Mey, 33 Jahre alt; 4) Sparrenmacher Johan Boynck (Boving), 55 Jahre alt, hat im Hause des Beklagten gewohnt; 5) Frau Johan Boynck geb. Alheit Ertman, 50 Jahre alt; 6) Frau Dietrich Kumpman geb. Elisabeth Neuhaus, Schwester des Klägers, 35 Jahre alt, seit 13 Jahren verheiratet. Erwähnt werden Henrich Nilandt, Bernhard Wittfelt und Franz Freitag.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.