Dietrich, Markgraf der Ostmark und der Lausitz, gewährt den Bürgern der Stadt Luckau die Freiheit, in seinen Waldungen alles Holz zum eigenen Gebrauch, zu Feuerungszwecken und zur Wagnerei ("singula et universa, que usum domus respiciunt in ingnibus nichilominus et carpenta") abzuschneiden und abzuhauen. Die Vögte, Offiziale oder Förster sollen sie daran nicht behindern, sondern vielmehr fördern, wenn sie darum angegangen werden. "Datum anno domini M°CC° nonagesimo in die beate Scolastice virginis"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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