Friedrich Christoph von Wiesenthau verkauft für sich, seine Ehefrau und ihre beiderseitigen Erben, Erbnehmer und Nachkommen, um die sich seit seinen Eltern angesammelten Schulden des adeligen Rittergutes Wiesenthau nach und nach abzutragen, an den Reichsritter Ernst Alexander von Aufseß auf Mengersdorf, seine Ehefrau und ihre beiderseitigen Erben, Erbnehmer und Nachkommen ein frei eigenes Seldengütlein zu Ringau (Rinckau) mit seiner Mannschaft, die derzeit Lorenz Albrecht bewohnt, zusammen mit den darauf herkommenden Herrlich- und Gerechtigkeiten an Zinsen, Steuern, Frohnen und allen anderen Verboten und Geboten für 66 Reichstaler mit dem Leihkauf und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme, die er noch vor Ausfertigung dieser Urkunde erhalten hat. Das Söldengütlein war dem Aussteller nach dem Tod des Reichsritters Wilhelm Friedrich von Schlammersdorf auf Plankenfels nach der Allodialerbteilung auf dem Erbwege zugefallen. Der Aussteller erklärt für sich, seine Ehefrau und alle ihre Erben, dass sie künftig weder wegen der Kaufsumme noch wegen des verkauften Seldengütleins etwas mehr fordern, das auch niemand anderem gestatten und den Käufer schadlos halten werden. Der Käufer und alle seine Erben können nun mit diesem Seldengütlein wie mit ihren anderen frei eigenen Gütern schalten und walten und werden darin durch keine geistlichen oder weltlichen Rechte beeinträchtigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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