Papst Calixtus III. bestätigt auf Bitten der Reichsstädte Donauwörth, Nördlingen, Dinkelsbühl und Giengen die von seinem Vorgänger Papst Nikolaus V. mit Bulle vom 29. März 1452 (LS/B Nr. 23) auf zwei Jahre, dann mit solcher vom 29. September 1453 (LS/B Nr. 21) auf 10 Jahre ausgesprochene Suspension aller gegen sie, im Widerspruch zu den Friedensabrechungen auf dem Bamberger Tag wegen erlittener Kriegsschäden gerichteten geistlichen Prozesse; sowie einen weiteren Befehl gleichen Betreffes an den Abt des Klosters Kaisheim vom 26. September 1454 (LS/B Nr. 24).