Mathis Kruss aus "Üffringen" [Effringen, Kr. Calw], wegen Drohreden und strafbarer Handlungen gegen die Einwohner von Neuenstadt zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang nicht wieder zurückzukehren, Neuenstadt im Umkreis von ungefähr 10 Meilen zu meiden und sich nur mit obrigkeitlicher Erlaubnis zu nähern, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U., in die er auch die Einwohner von Neuenstadt einschließt.