Michel Huber und Hans Lebhertz, beide aus Neufra, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst Wildfrevel begangen hatten, jedoch auf Fürbitte begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag von je 4 fl und je 1 "Fachgulden" sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 30 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner vier Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 60 fl bezahlt sind. - Bürgen: Hans Diethman aus Neufra (Bürge des M. Huber); Jörg Acker, Hans Jörg und Matheis Henle, alle aus Neufra (Bürgen des H. Lebhertz).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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