Michel Huber und Hans Lebhertz, beide aus Neufra, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst Wildfrevel begangen hatten, jedoch auf Fürbitte begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag von je 4 fl und je 1 "Fachgulden" sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 30 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner vier Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 60 fl bezahlt sind. - Bürgen: Hans Diethman aus Neufra (Bürge des M. Huber); Jörg Acker, Hans Jörg und Matheis Henle, alle aus Neufra (Bürgen des H. Lebhertz).
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Michel Huber und Hans Lebhertz, beide aus Neufra, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst Wildfrevel begangen hatten, jedoch auf Fürbitte begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag von je 4 fl und je 1 "Fachgulden" sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 30 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner vier Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 60 fl bezahlt sind. - Bürgen: Hans Diethman aus Neufra (Bürge des M. Huber); Jörg Acker, Hans Jörg und Matheis Henle, alle aus Neufra (Bürgen des H. Lebhertz).
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 7093
Nr. 145
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen >> 13.5 Zwiefalter Forst
1547 Juni 11 (Sa n. Christi Himmelfahrt)
1 U
Urkunden
Siegler: Schultheiß, Bm. und Gericht zu Hettingen mit dem Stadtsiegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Pap. Libell; 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Pap. Libell; 1 Pap. S.
Acker, Jörg
Diethman, Hans
Henle, Hans Jörg
Henle; Matheis
Huber, Michel
Lebhertz, Hans
Hettingen SIG
Neufra SIG
Zwiefalten RT
Waidwerk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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- 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen (Gliederung)
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Namensnennung 3.0 Deutschland