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Gefangenenakte zu einem ehemals den Soldaten der Grenztruppen (GT) der DDR angehörigen Häftling nach § 220 Strafgesetzbuch (StGB) ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), § 267 StGB ("Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen") und § 257 StGB ("Befehlsverweigerung und Nichtausführung") - Faschistische Äußerungen gegenüber Militärpersonen sowie gemeinschaftlicher Angriff und Nötigung eines Angehörigen der GT

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