Die Öffnung von Haus und Festung Rothenberg für den Kurfürsten; die Besetzung mit einem Kommandanten und einer Garnison; der Kauf von Haus und Herrschaft Rothenberg durch die Ganerben; die Zahlung von 100000 Gulden für den halben Kaufschilling und das Nutzungsrecht pro dimidia parte für den Kurfürsten