Heinrich, Herr von Heldrungen stellt einen Sühnebrief mit Kurfürst Friedrich II. und den Herzögen Sigismund, Heinrich und Wilhelm III. von Sachsen über deren Ansprüche wegen des Leibgutes seiner Mutter und einer Oberteidigung [übergeordnete gütliche Beilegung] seit der Zeit, als seinem Vater von Kurfürst Friedrich I. von Sachsen, Markgraf Wilhelm II. von Meißen, beide schon verstorben, und Landgraf Friedrich in Thüringen Heldrungen abgenommen wurde, aus. Kraft der Sühne solle die bisherige Fehde aufhören. Das Schoss Heldrungen sowie die Dörfer Brücken und Hohlstedt (Holstede) sollen seiner Mutter als Leibgut und ihm als Mannlehen geliehen werden.- Anmerkung: Herzog Heinrich von Sachsen war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.