Für das ganze Land allergnädigst angeordnete Generalkommission oder der nachher benannte Generalrevisionsrat, auch einige wider die Herren Kommissare angebrachte Beschwerden und besagten Revisionsrates völlige Aufhebung (am 8. Mai 1865 vom landständischen Archiv abgegeben)

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Sächsisches Staatsarchiv
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