Kurfürst Johann Georg III. beurkundet, dass er den Rittmeister Johann Schardten und seine rechtmäßigen Erben mit dem Rittergut Hof, den Dörfern Naundorf und Zeicha sowie weiteren genannten Flecken und Zinsen einschließlich aller näher bestimmten Rechte als Mannlehen belehnt, wie er sie von Christian Truchßen gekauft hat. Mitbelehnt werden Günther Conrad und Zacharias Andreßen, die Söhne seines Bruders, sowie Hans Dietrich von Heynitz und deren rechtmäßige Erben. Für den Fall von Schardtens erbenlosen Tod wird die Erbfolge bestimmt. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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