1336, 4. Indiktion, im 2. Jahr des Pontifikats Benedikts XII., 16. November, "que fuit dominica proxima post diem beate Katherine virginis", im Konsistorium des Mainzer Doms, wird durch Notariatsinstrument folgende schiedsrichterliche Übereinkunft bekundet: Hermann von "Cela", Kämmerer und Vikar der Mainzer Kirche, und Ludwig ("Lodewicus"), Schultheiß zu Hattenheim ("Hattinheim"), als Vertreter von St. Peter, Inhaber des Patronatsrechts der Pfarrkirche zu Kastel ("Castele"), und Hermann, vormals Pleban in Kastel ("Castele"), jetzt Vikar der Mainzer Kirche, und Johannes "Studelman de Castello" als Vertreter des Schultheißen, der Schöffen und der Dorfschaft von Kastel ("Castele"), einigen sich folgendermaßen: 1) das Stift gibt dem Dorf Kastel ("Castele") zum Wiederaufbau der in der Dorfkirche zerstörten Bauten unverzüglich 12 Pfd. Heller, und wird später das Chordach nach Notwendigkeit und auf Ersuchen ausbessern lassen. Wenn das Dorf diese Mahnung unterläßt, fällt ihm der hierdurch verursachte Schadenzuwachs zur Last. 2) Das Stift hat die Unterhaltungspflicht des ewigen Lichtes. 3) Das Stift hält nach alter Gewohnheit des Dorfes auf ewig daselbst einen Stier, einen Eber und einen Widder. Zeugen: Johannes de Lorch, Emercho, Pastor der Pfarrkirche in "Huffelnsheim", und "Gugelinus", Stiftsherrn von St. Peter; Arnold zu Straßburg ("Strazborg"), Jakob "Lerche", Domkellner, Konrad, Kellner von St. Peter, "Rorrikus" von Rüdesheim ("Rudensheim"), Kleriker. Unterschrift des kaiserlichen Notars "Petrus von Udinheim", Klerikers der Mainzer Diözese.

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