Bürgermeister und Schöffen der Stadt Bocholt bekunden, daß sie Johann Steck für die Verwaltung der Werkmeisterei noch 601 Taler Bocholter Währung schuldig sind, die sie jetzt nicht bezahlen können. Sie verpflichten sich zur Zahlung von 36 Talern Zinsen jährlich aus den Stadteinkünften, die sie insgesamt für richtige Zinsentrichtung verpfänden, bis zur Begleichung obiger Schuldsumme. Ankündigung des Stadtsekret- und Schöffentumssiegels. Uff das fest trium regum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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