Eberhard Hahn (Evort dei Hane), Ludwigs Sohn, bekundet, dass das Geld, welches er von Arnold Freitag empfangen hat, wovon die Gülte zu Waterkorler fällig war, seinem Bruder Gottfried zusteht, da er (Eberhard) das Gut im Kirchspiel Herdecke innehat. Gülte u. Gut stammen aus der Erbschaft ihres Vaters. Mit diesem Geld sollen Gottfrieds Schulden bezahlt werden, die nunmehr Eberhard übernimmt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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