Pfalzgraf Friedrich bei Rhein bekundet, dass er auf Rat und Verlangen der Pfalzgräfin Margarethe (Margreth von Savoy), Witwe [Kurfürst Ludwigs IV. von der Pfalz] und anderer Räte und "merglichen gelieder" des Fürstentums der Pfalzgrafschaft bei Rhein seinen Neffen (vetter) Pfalzgraf Philipp als seinen Sohn adoptiert hat. Er verspricht, zu dessen oder dessen Erben Lebzeiten keine eheliche Gemahlin zu nehmen und sein väterliches und mütterliches Erbe und alle künftigen Erwerbungen auf das Fürstentum der Pfalzgrafschaft zu übertragen. Dafür soll er auf Lebzeiten die Pfalzgrafschaft als ein rechter Pfalzgraf bei Rhein, Erztruchsess und Kurfürst des Heiligen Reichs innehaben. Er soll der Universität (studio) Heidelberg, den Städten und den Juden "brieffe" ausstellen, wie sein Vater Ludwig III. und sein Bruder Ludwig IV. dies getan hatten. All dies sei durch den Römisch-Deutschen König noch zu bestätigen. Siegel: S = A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv