Melchior Schneider, Schneider zu Bissingen, zu Kirchheim gef., weil er seine im Vorjahr geschworene Urfehde in allen Punkten übertreten hatte, vor dem Stadtgericht als ein Meineidiger peinlich beklagt, dazu verurteilt, daß er noch 14 Tage bei Wasser und Brot in Haft bleibe und sich durch eine Verschreibung verpflichten solle, künftig keine Waffen zu tragen, keine Wirtshäuser zu besuchen, sich keiner Ansammlung von zwei und mehr Menschen hinzuzugesellen, sich nicht aus Bissingen zu entfernen und seine Atzung zu bezahlen, verspricht, nach seiner Freilassung sowohl diesen Verpflichtungen als auch denen aus seiner alten Verschreibung nachzukommen, und schwört U. Seine Verfehlungen: Er hatte seine zweite Verlobte Maria, Peter Rheiners Stieftochter, dazu überredet, mit ihm nach Scharpffeneckh zu ziehen, wo sich seine Verlobte Agnesa, Tochter des gewesenen Schultheißen Christoph Prantz, dienstweise aufhielt. Dort wollte er Erkundigungen einholen, ob die Letztgenannte, mit der sein Verlöbnis vor dem Eherichter bereits bis zur Beweisung gebracht war, einen Mann habe, wodurch er von ihr loskommen hoffte, um dann die andere heiraten zu können; außerdem hatte er bei diesem Hin- und Herziehen mit seiner Verlobten Maria - z.B. im Hause ihres Vetters Veit Stubenrauch zu Feuerbach - unter der Vorgabe, verheiratet zu sein, wie Mann und Frau zusammengelebt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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