Kurfürst Johann Schweickhard (von Kronberg) von Mainz bekundet, dass er dem Georg von Oberstein, neben dem Dompropst des Domstifts Mainz, Georg Friedrich von Greiffenclau zu Vollrads, als verordnetem Vormünder (Treuhänder) für die Gebr. Philipp Friedrich und Hans Gernand Ulner von Dieburg, Söhne des + Eberhard, die Lehen zu Kleestadt und Umstadt, die er (Georg von Oberstein) für sich und in Vormundschaft von seinem (des A.) + Vorgänger Ebf. Johann Adam (von Bicken) zu einem neuen Mannlehen empfangen hatte (folgt inserierte Urk. von 1603 September 15., StadtA Wo Abt. 159-U Nr. 45/4) nämlich genannte Lehen zu Kleestadt und Umstadt verliehen und dieser den Lehenseid geleistet habe.