Herzog Johann Friedrich zu Württemberg bekundet, dass er seinem Lehnsmann und Getreuen Ludwig Jägern von Gärtringen zu Höpfigheim um 6000 Gulden Kapital württembergischer Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) 300 Gulden jährlich zu Trinitatis bei der Landschreiberei in Stuttgart fälliger Gült verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt alle seine Steuern, Renten, Zinse, Gülten, Umgelder, Zölle, Zehnten, Nutzungen und Gefälle in Stadt und Amt Marbach zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt mit vierteljähriger Kündigung vorbehalten..

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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