Zaisolf von Lupfen [Ruine bei Talheim/Lkr. Tuttlingen], Vertreter des Hofrichters König Wenzels an dessen Hofgericht in Rottweil Graf Rudolf von Sulz [Sulz a. Neckar/Lkr. Rottweil] bekennt: Vor ihm am Hofgericht in Rottweil ist Anna von Sachsenheim [Lkr. Ludwigsburg], die Tochter des Hermann von Sachsenheim und Ehefrau des Ritters Heinrich Kaib zu Hohenstein [Ruine bei Hohenstein/Lkr. Reutlingen], erschienen und hat durch ihren Vogt Heinrich von Killer [Stadt Burladingen/Zollernalbkreis] genannt Affenschmalz erklären lassen, dass ihr von ihrem Ehemann 300 Gulden als Morgengabe und 1100 Gulden als Heiratsgut verschrieben wurden. Sie verzichtet daher auf alle weitergehenden Ansprüche auf die bewegliche und unbewegliche Habe ihres Ehemannes. Außerdem erhält sie nach dem Tod ihres Ehemannes die Hälfte des Hausrats und des Viehs. Ausgenommen davon sind die Pferde, Harnische und silbernen Gürtel. Auf alle andere Habe ihres Ehemannes leistet Anna nochmals ausdrücklich Verzicht. Auf ihre Bitte wird dies vom Hofgericht beurkundet.