Martha Agnes von Hoheneck und Philipp Christoph von Hoheneck zu Fils (Vülls) und Helfenberg, ihr Bruder, und Friedrich von Plieningen zu Neuschaubeck, fürstlich württembergischer Rat und Philipp Christoph von und zu Münchingen und Hochdorf, ihre Vettern, urkunden, daß sie heute die Dorothea von Neuenhaus, Äbtissin und den Konvent des freiadeligen Stifts Oberstenfeld gebeten haben, nachdem Martha Agnes sechs Jahre lang in ihren Schul- und Lehrjahren gewesen ist, die Gebräuche des Stifts und dessen Ordnung kennengelernt hat, weshalb von ihr auch eine Verpflichtung übergeben wurde, worauf Äbtissin und Konvent sie in das Stift aufgenommen und ihr, wie anderen Chorjungfrauen auch eine ganze Pfründe übertragen haben. Sie verspricht deshalb, ihre Verschreibung und die Ordnung, auch was künftig mehrheitlich beschlossen wird, einzuhalten und nicht dagegen zu handeln. Sie begibt sich daher in Schutz und Schirm und den Gehorsam der Äbtissin und verzichtet auf alle Rechtsbehelfe dagegen.