Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt aus besonderer Gnade und auf Bitten des Klaus von Drachenfels, Ritter und Marschall, dessen Dörfer [s. Bemerkung] auf dem Hunsrück mit Leuten und Gütern in seinen Schirm, sofern Klaus und den Seinen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten, oder den gewiesenen Instanzen genügt. Beide Parteien mögen den Schirmvertrag unter Wahrung einer einjährigen Frist aufkündigen, wobei der Pfalzgraf seinen offenen Brief an die Burg Olbrück senden soll, Klaus und seine Erben den ihren nach Kirchberg zu schicken haben. Nach Ablauf eines Jahres nach der Abkündigung soll der Schirm dann aufgehoben sein.