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Die gräfliche Regierung in Kirchberg ordnet an, dass zur Fertigstellung des Kammerprotokolls der Hofküfer, Hofgärtner und Hofbauer sowie der Forst- und Wiesenknecht täglich abends der Kammer Bericht über ihre verrichteten Arbeiten erstatten sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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