Wilhelm von Dürn hatte 12 Malter Korn und 6 Malter Hafer aus dem Hof zu Mespach (Hinterer und Vorderer Messhof) und den Teil am Zehnten zu Neunkirchen zusammen mit seinem Bruder Bechthold von Dürn an Philipp von Riedern den Jüngern als Zugeld (Heiratsgut) für seine Schwester gegeben und um 4000 Gulden von Veit von Riedern, seinem Vetter, wieder erworben. Er verpflichtet sich, den restlichen Kaufpreis von 100 Gulden bis zum 22. Februar 1489 zu bezahlen (zu Külsheim, Miltenberg oder Tauberbischofsheim) und setzt den Zehnten zu Neunkirchen hierfür als Unterpfand. Sr.: Ausst., Matheus (?) von Grumbach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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