1585 Sept. 25 (Samstag) Vogt, Gericht und ganze Gemeinde des Markts Schechingen bekunden: Ihr Junker Erhard [II.] Adelmann von Adelmannsfelden (#85) zu Schechingen und Neubronn hat auf ihr Bitten beim Hofpfalzgrafen Ferdinand Vöhlin von Frickenhausen zu Illertissen und Neuburg [a. d. Kammel] ihre Ausstattung mit einem Wappenkleinod, Siegel und Petschaft beantragt und ihnen die auf 4. Mai 1585 ausgestellte Pergamenturkunde des Hofpfalzgrafen zugestellt. Die A. versprechen unter Eid, die übergebene Freiheit, Wappenzier, Siegel und Petschaft nicht ohne Wissen und zum Nachteil ihres Junkers, seiner Nachkommen und der künftigen Inhaber von Schechingen zu verwenden, und gebrauchen das ihnen zugestandene Gerichts- und Marktsiegel unter Anhängung an die vorliegende Urkunde zum ersten Mal. Siegler: die A. Ausf. Perg. - 1 Sg. in Holzkapsel - Rv.: Ist eingeschriben Altsignatur(en): Nro. 21; - S; - 36; - 21; - V A 21