Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet wegen Streitigkeiten zwischen seinem Schultheißen zu Hilsbach, Nikolaus von Siglingen, einer- und Hans Klein (Kleinen) daselbst andererseits, nachdem der Schultheiß dem Hans eine Verwundung und Lähmung (leme) zugefügt hatte, einen Vertrag seines Hofgerichts: Der Schultheiß oder seine Erben sollen Hans oder seinen Erben für den zugefügten Schaden, die Verwundung und Lähmung, Zehrung, Schererlohn und Forderungen in der Sache 120 Gulden nach Landeswährung in folgenden Raten ausrichten, nämlich 30 Gulden auf St. Johannes Baptist [= 24.6], 20 Gulden zu Weihnachten, 30 Gulden zu St. Johannes Baptist 1506, dann zu Weihnachten 1506 erneut 20 Gulden und die letzten 20 Gulden zu St. Johannes Baptist 1507. Sollte eine Zahlung versäumt werden, wird zur Strafbuße das Doppelte fällig. Außerdem sind dann dem Pfalzgrafen 100 Malter Hafer zu entrichten. Damit sollen beide Parteien geschlichtet sein.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet wegen Streitigkeiten zwischen seinem Schultheißen zu Hilsbach, Nikolaus von Siglingen, einer- und Hans Klein (Kleinen) daselbst andererseits, nachdem der Schultheiß dem Hans eine Verwundung und Lähmung (leme) zugefügt hatte, einen Vertrag seines Hofgerichts: Der Schultheiß oder seine Erben sollen Hans oder seinen Erben für den zugefügten Schaden, die Verwundung und Lähmung, Zehrung, Schererlohn und Forderungen in der Sache 120 Gulden nach Landeswährung in folgenden Raten ausrichten, nämlich 30 Gulden auf St. Johannes Baptist [= 24.6], 20 Gulden zu Weihnachten, 30 Gulden zu St. Johannes Baptist 1506, dann zu Weihnachten 1506 erneut 20 Gulden und die letzten 20 Gulden zu St. Johannes Baptist 1507. Sollte eine Zahlung versäumt werden, wird zur Strafbuße das Doppelte fällig. Außerdem sind dann dem Pfalzgrafen 100 Malter Hafer zu entrichten. Damit sollen beide Parteien geschlichtet sein.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 77
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 Mai 24 (uff sambstag nach corporis Christi)
fol. 129v-130v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertrag zwischen Hans Kleinen und Niclaus von Siglingen schultheis zu Hilspach".
Klein, Hans; zu Hilsbach, erw. 1505
Siglingen, Nikolaus von; Schultheiß zu Hilsbach, erw. 1505
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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