Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet wegen Streitigkeiten zwischen seinem Schultheißen zu Hilsbach, Nikolaus von Siglingen, einer- und Hans Klein (Kleinen) daselbst andererseits, nachdem der Schultheiß dem Hans eine Verwundung und Lähmung (leme) zugefügt hatte, einen Vertrag seines Hofgerichts: Der Schultheiß oder seine Erben sollen Hans oder seinen Erben für den zugefügten Schaden, die Verwundung und Lähmung, Zehrung, Schererlohn und Forderungen in der Sache 120 Gulden nach Landeswährung in folgenden Raten ausrichten, nämlich 30 Gulden auf St. Johannes Baptist [= 24.6], 20 Gulden zu Weihnachten, 30 Gulden zu St. Johannes Baptist 1506, dann zu Weihnachten 1506 erneut 20 Gulden und die letzten 20 Gulden zu St. Johannes Baptist 1507. Sollte eine Zahlung versäumt werden, wird zur Strafbuße das Doppelte fällig. Außerdem sind dann dem Pfalzgrafen 100 Malter Hafer zu entrichten. Damit sollen beide Parteien geschlichtet sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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