Walrave Graf zu Waldeck verschreibt mit Einwilligung Heinrichs, Graf zu Waldeck, seines lieben Jungherrn und Vaters, Barben von Wertheim, Gräfin zu Waldeck, seiner Hausfrau, 8000 fl. Frankfurter Währung, nämlich 4000 fl. als Heimsteuer und 4000 fl. als Widerlegung auf Burg und Stadt Oberwildungen, so daß sie von je 15 fl. 1 fl. jährlich erhalten soll. Reichen die Gefälle hiezu nicht, so soll sie den Rest beziehen aus Zehnt, Bede und anderen Gefällen zu Niederwildungen. All das will der Graf nicht veräußern ohne ihre Einwilligung, und ihr dazu eine Morgengabe geben nach seinen Ehren. Das Überlebende von ihnen soll das ganze Geld als Leibzucht genießen, nach seinem Tode soll es in gleichen Teilen an die beiden Linien zurückfallen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Nimmt sie nach seinem Tode einen anderen Mann, so soll dieser den Kindern Sicherheit verschaffen, ehe er Wildungen einnimmt. Wildungen soll nach ihrem Tode wieder an die Herrschaft fallen.