Barthlin Schmid zu Enzkofen, Stabhalter des Ammannamts im Dienggau, beurkundet, dass Mathis Mayer zu Eichen (aichach), der noch vor kurzem einem Altar zu Meßkirch leibeigen gewesen ist, sich aber freigekauft und demnach zur Zeit keinen "Leib- oder nachjagenden Herrn" hat, sich jetzt freiwillig und "vmb bessers seins nutz vnd fromen willen" der Leibherrschaft des Klosters Weingarten und seines Abtes Gerwig [Blarer] unterworfen und deshalb ihm, dem Stabhalter als dem Bevollmächtigten des Gotteshauses, "mit Mundt vnd hand, wie sich gepürt" ergeben und "derowegen gepeürende handtrew vnd glüpt ... zubekrefftigung solcher ergebung" geleistet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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