Albrecht, Bischof zu Bamberg, bestätigt, daß er ein Eheverlöbnis vermittelt hat zwischen einer der Töchter Graf Johanns zu Wertheim und dem älteren Sohn Heinrichs Herrn zu Gera. Johann, seinen Vetter, soll seiner Tochter 2000 fl. mitgeben und die "heimfertigen" nach seinen Willen. Der Herr zu Gera soll ebenfalls 2000 fl. geben und sie "bemorgengaben" nach seinen Willen. Die 4000 fl. soll der Herr zu Gera ihr verschreiben, sie soll sie erhalten nach ihren "Wirtes Tod", somit der Morgengab. Stirbt sie vor ihm, so sollen 2000 fl. an ihre und des Herrn von Gera Erben fallen. Überlebt sie des Herrn von Gera Sohn, so sollen ihm die von ihr mitgebrachten 2000 fl. zufallen ohne ihre Morgengabe, die sie für ihr Seelenheil verwenden mag. Sie soll auch verzichten auf ihr väterliches und mütterliches Erbe an der Grafschaft Wertheim und Breuberg. Nach ihres Gemahls Tod soll sie die 4000 fl. bis zur Wiederlösung besitzen, außerdem ihre Morgengabe, Bettgewand und Kleinodien. Auf die fahrende Habe an der Herrschaft zu Gera soll sie verzichten. Die Lösung soll auf beiderseitigen Wunsch stattfinden innerhalb der Jahresfrist nach der Forderung. Die 2000 fl. sollen bezahlt werden in Jahresfrist nach dem Beilager in der Stadt Erfurt (Erffort). Stirbt eins der Verlobten so soll die Abmachung ungültig sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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