Dietrich v. Bernhausen zu Plawbeuren [Blaubeuren, Kr. Ulm] bekundet Rienhard v. Newhausen zu Hofen [Gm. Stuttgart], seinem Schwager, der zusammen mit Philipp v. Kalthenthal zu Alldingen [Aldingen, Kr. Ludwigbsurg] für ihn Bürgschaft geleistet hat gegen Kaspar v. Hornstain zu Altshausen [Kr. Saulgau] beim Deutschen Haus um 2.000 fl Hauptgut und 100 fl ablösigen Zins, daß ihm aus dieser Bürgschaft keine Nachteile erwachsen sollen, sondern er jederzeit schadlos gehalten werden soll