Kurfürst Philipp von der Pfalz bekennt, dass bei der Verpfändung der Städte, Schlösser und Dörfer Oppenheim, Odernheim, Schwabsburg, [Groß-]Ingelheim, [Klein-]Ingelheim, [Groß-]Winternheim und anderer Dörfer durch König Ruprecht an Pfalzgraf Ludwig III. die Edelleute in den beiden Ingelheims und Winternheim - seien sie Schultheißen, Schöffen, Gerichtsmitglieder oder nicht - nicht zur Pfandschaft gehören und daher nicht huldigen müssen. Dennoch sollen sie von Amts wegen oder durch mannschaftliche Bindung an das Reich während der Verpfändung auch den Pfalzgrafen verbunden sein.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekennt, dass bei der Verpfändung der Städte, Schlösser und Dörfer Oppenheim, Odernheim, Schwabsburg, [Groß-]Ingelheim, [Klein-]Ingelheim, [Groß-]Winternheim und anderer Dörfer durch König Ruprecht an Pfalzgraf Ludwig III. die Edelleute in den beiden Ingelheims und Winternheim - seien sie Schultheißen, Schöffen, Gerichtsmitglieder oder nicht - nicht zur Pfandschaft gehören und daher nicht huldigen müssen. Dennoch sollen sie von Amts wegen oder durch mannschaftliche Bindung an das Reich während der Verpfändung auch den Pfalzgrafen verbunden sein.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 1662, 19
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1477 Februar 6 (uff sant Dorotheen der heiligen jungfrau und mertlerin tag)
fol. 14r-15r
Urkunden
Ausstellungsort: Bacherach
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie myn gnediger herr pfaltzgrave Philips bekent das die edelute zu Ingelnheim Ingelnheim [sic!] und Winternheim gesessen und dar in gehorig sint nit in die pfantschafft gehoren noch sie oder das ire darinn begriffen sint."
Gau-Odernheim AZ
Großwinternheim : Ingelheim MZ
Nieder-Ingelheim : Ingelheim MZ
Ober-Ingelheim : Ingelheim MZ
Oppenheim MZ
Schwabsburg : Nierstein MZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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