Der päpstliche Großpönitentiar Kardinal Philippus beauftragt den Konstanzer Bischof den Grafen Eberhard von Württemberg und Elisabeth von Brandenburg, die per verba de presenti vermählt sind, zur Vermeidung großen Ärgernisses im Fall der Ehescheidung von dem Hindernis der Verwandschaft im 3. Grade zu dispensieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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