Hans Vischer von Holzmaden, wegen Verletzung des Friedensgebots und wegen Gotteslästerung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte seiner Brüder, Vettern, Schwäger und Freunde vor die Wahl gestellt entweder das peinliche Recht anzunehmen oder eine Verschreibung aufzurichten und darin zu verschreiben, die Atzung und ein Strafgeld von 20 fl zu bezahlen, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffe zu tragen, sich des Volltrinkens und Fluchens zu enthalten, wählt die Verschreibung, verspricht sie zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 5 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. 200 fl Poenfall zu bezahlen schuld sein sollen. Sein Vergehen: Er hatte am Matheustag [21. September] mit Stefan Paur einen Streit begonnen, konnte nur durch das Eingreifen von Hans Paur und Hans Kluper an Tätlichkeiten gehindert werden, und hatte im Verlauf des Streites seine Gegner, zu denen sich noch Martin Baier gesellte, mit Messer, Spieß und Axt bedroht und dabei Gott, Sakrament, Taufe, Chrisam, Marter, Kreuz und Leiden gelästert. Bürgen: Jakob Vischer, Hans Eilenmann von Holzmaden, Hans Vischer, Hans Eiselin, beide von Zell, und Enderlin Zoller von Wälden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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