Ein Konvolut enthaltend: 1712-1810 1. Ordonanz d.d. Dresden den 21. August 1728: Die Einquartierung und Verpflegung der Miliz. 2. Ordonanz d.d. Dresden den 30. Juni 1752: Die Einquartierung und Verpflegung der Miliz. 3. Mandat d.d. Warschau den 7. April 1732: Die bei dem Kommando der Armee getroffene neue Einrichtung. 4. Generale d.d. Dresden den 2. Mai 1743: Die Einteilung der sächsischen Armee in 4 General-Departements. 5. Patent d.d. Dresden den 26. Juli 1735: Das Exzerzieren der Kreis-Regimenter. 6. Mandat d.d. Hubertusburg den 12. Oktober 1736: Die dem Geheimen Kriegsrats-Kollegio übertragene Untersuchung und Abstellung der Militärmängel und Exesse. 7. Avertissement d.d. Dresden den 8. September 1779: Die zugesicherte Vergütung der zur Verpflegung der sächsischen Truppen von den Untertanen prästierten Lieferungen. 8. Generale d.d. Dresden den 26. Mai 1810: Die den Pächter wegen der von ihnen geleisteten Kriegsprästationen oder erlittenen Kriegsschäden, von ihren Verpächtern, zu gewährende Entschädigung. 9. Mandat d.d. Merseburg den 28. Juli 1712: Die Arretierung der ohne Order für Soldaten sich ausgebender Personen. 10. Generale d.d. Dresden den 18. Juni 1744: Die von den Gerichtsobrigkeiten den beurlaubten Soldaten über ihr Verhalten während des Urlaubs auszustellende Atteste. 11. Mandat d.d. Dresden den 1. Februar 1729: Die Bezahlung der Protionen und Rationen in guten Münzsorten und Anschaffung der Montierungsstücke aus sächsischen Landen. 12. Mandat d.d. Dresden den 21. September 1733: Die Fertigung der Montierungs- und Equipage-Bedürfnisse im Sächsischen Lande. 13. Mandat d.d. Dresden den 5. April 1783: Die Abstellung des Schuldenmachens bei der Sächsischen Armee.