Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er den Heidelberger Pfarrer, derzeit Meister Konrad von Maichingen (Menchingen), Lizenziat, für gottesdienstliche Handlungen an der Kapelle des Schlosses zu Heidelberg um jährlich 4 Gulden bestallt hat. Die Vorfahren des Pfalzgrafen haben zu Ehren der Himmelskönigin Maria drei Altäre und Kaplaneien an der Kapelle gestiftet. Um als christlicher andächtiger Fürst vermerkt zu werden, dem Gottesdienst Förderung zukommen zulassen und in die Fußstapfen seiner Vorfahren zu treten, verschreibt er - auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben und mit Zustimmung des Rektors und der Universität Heidelberg als Patron der Pfarrkirche [St. Peter] - dem Heidelberger Pleban und seinen Amtsnachfolgern auf ewig 4 Gulden, die ihm der kurpfälzische Landschreiber zu Johannistag [24.06.] aus den Gefällen von Stadt und Amt Heidelberg ausrichten soll. Konrad von Maichingen hat versichert, dass er fortan, unschädlich seiner Pflichten an der Pfarrkirche, Messen und Gottesdienste in der Schlosskapelle zelebrieren wird, u. a. zu Hochfesten, Sonntagen und weiteren genannten Feiertagen. Daneben hat er für den Pfalzgrafen und sein Hofgesinde, seien es Männer oder Frauen, die Beichte abzunehmen und die Sakramente, insbesondere bei Krankheit, zu spenden. Kurfürst Friedrich kündigt sein Siegel an. Peter Wacker, Doktor beider Rechte und derzeit Rektor, und die "doctores und meister" der Universität kündigen das Universitätssiegel an, Konrad von Maichingen sein eigenes.