Schenk Erasmus, Herr zu Erbach und Bickenbach, bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm bewilligt hat, eine jährliche Gült von 50 Gulden auf Zehnten, Bede, Gülten, Frondiensten und weiteren Nutzungsrechten der Dörfer Zotzenbach, Rimbach, Affolterbach und Hammelbach, allesamt pfalzgräfliche Lehen, dem Hans von Zotzenbach, Schultheiß zu Lindenfels, um 1.000 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Schenk Erasmusverpflichtet sich, die Verschreibung innerhalb von 10 Jahren wieder zu lösen.